Konformitätserklärungen gemäß Art. 39 und Anhang VIII der Verordnung (EU) 2025/40 (PPWR)

Für die Aktivitäten der Markus Wierl GmbH gelten je nach Anwendungsbereich unterschiedliche Konformitätserklärungen:

1. Verkauf Handelsware bei Bezug von Dritten

Die Markus Wierl GmbH verkauft als Händler Waren, für deren Verpackungen Vertriebe oder Hersteller verantwortlich zeichnen als Erzeuger/Inverkehrsbringer. Diese Verpackungen werden an Kunden weiterversendet, ohne die Beschaffenheit und Inhalte der Verpackung zu ändern, es erfolgt lediglich das Aufbringen eines Versandlabels. Hierzu ist nach dem aktuellen Stand der Verordnungen keine Konformitätserklärung erforderlich.

2. Verkauf von Handelswaren als Waren-Bundles

Hierbei verkauft die Markus Wierl GmbH Waren-Bundles, deren Verpackungen von anderen Herstellern/Vertrieben stammen (siehe oben), die jedoch zu einer Paketsendung zusammengeführt werden. Damit ist die Markus Wierl GmbH unter der Marke Audio-Freak Erzeuger bzw. Inverkehrbringer einer entsprechenden Umverpackung. Es gelten hierbei:

sowie die zugehörigen technischen Variantenblätter zum Versand mit unterschiedlichen Kartongrößen:

3. Tätigkeit als Hersteller/Vertrieb/Händler für Produkte unter der Marke MK Analogue

Für die Marke MK Analogue ist die Markus Wierl GmbH Erzeuger und Inverkehrsbringer von Verpackungen, und zwar von integrierten Produkt- und Versandverpackungen. Es wird also bewusst auf separate Produktverpackungen verzichtet, um weniger Verpackungsmüll zu erzeugen. Für unterschiedliche Produkte gelten unterschiedliche Konformitätserklärungen und zugehörige Technische Dokumentationen der Verpackung:

MC-Übertrager SUT-1L und SUT-1M

Phonovorverstärer MM-PH-AMP